Event Details
Der Umgang mit dem Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) fordern eine Auffrischung der Sachkunde nach sechs Jahren.
Sachkundenachweise müssen vor Ablauf der sechs Jahre durch den Besuch eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs verlängert werden. Damit verlängert sich die Gültigkeit um weitere sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein bereits abgelaufener Sachkundenachweis (Stichtag) kann nicht reaktiviert werden. In diesem Fall ist ein komplett neuer Sachkundelehrgang erforderlich.
Das Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest. Die Teilnehmenden erörtern Problemstellungen aus der eigenen Praxis und erhalten wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest.
Seminarinhalt
• Rechtliche Grundlagen, aktueller Stand
• TRGS 519, aktueller Stand
• Asbest unter den gesetzlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung
• Überdeckungsverbot
• Reinigen von Asbestzementprodukten
• Behördliche Ausnahmen
• Berufsgenossenschaftliche Information
• Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch
Nutzen
Sie verlängern die Gültigkeit Ihrer Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c um weitere sechs Jahre und profitieren vom praxisbezogenen Austausch.
Zielgruppe
Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4c erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht nachkommen möchten

