Event Details
Gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten beziehungsweise ASI-Arbeiten geringen Umfangs von mindestens einem Sachkundigen geleitet und beaufsichtigt werden. Durch die wesentliche Aktualisierung der TRGS 519 vom 18.10.2019 wurden u.a. auch die Anforderungen an die Qualifikationen für Tätigkeiten mit asbesthaltigen PSF-Produkten (Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern) angepasst.
Zum Erwerb der Sachkunde bieten wir diesen behördlich anerkannten Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4c an. Dieser integrierte Lehrgang beinhaltet die Sachkunde nach Anlage 4a und 4b der TRGS 519.
Seminarinhalt
- Arten, Eigenschaften und Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Konsequenzen bei Verstößen gegen Vorschriften
- Arbeitsgeräte/Materialien, Baustelleneinrichtung, techn. Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Sicherheit inklusive Abschottungen, Unterdruckhaltung und Abfallentsorgung
- Abbruch und Sanierungsarbeiten
- Behandlung von Asbestzementprodukten in Innenräumen
- ASI-Arbeiten geringen Umfangs
Nutzen
- Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Sachkunde-Prüfung gemäß TRGS 519 ab, welche schriftlich abgelegt wird. Die Prüfung wird von einem Vertreter der zuständigen Behörde geleitet.
- Bei erfolgreicher Prüfung gilt der Sachkundenachweis sechs Jahre ab Prüfungsdatum. Wird innerhalb dieser Zeit ein Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 besucht, verlängert sich die Gültigkeitsdauer um weitere sechs Jahre. Wird die “6-Jahres-Frist” versäumt, ist der Anlage 4c-Lehrgang wiederholt zu besuchen.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an MeisterInnen und erfahrene Führungskräfte der Bau- und Ausbaugewerke


