Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Shop-Artikel
§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
§ 4 Preise und Zahlung
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Gewährleistung
§ 7 Haftung
§ 8 Verwahren
§ 9 Urheberrecht
§ 10 Datenschutz
§ 11 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung
§ 13 Salvatorische Klausel
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Der Shop ist ein Angebot der:
Kompetenzzentrum für Ausbau und Fassade GmbH
Siemensstraße 6 – 8
D-71277 Rutesheim
Telefon: +49 7152 / 30550-200
Telefax: +49 7152 / 30550-299
E-Mail: shop@bz-af.de
Internet: www.shop.ausbau-akademie.de
Geschäftsführerin: Gabriele Krämer
2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Mit einer Bestellung bestätigen Sie uns, dass Sie gewerblicher Abnehmer sind oder als solcher handeln.
3. Die folgenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Kompetenzzentrum für Ausbau und Fassade GmbH [im folgenden Auftragnehmer] und ihren Kunden [im folgenden Kunden], die über die auf der Website www.shop.ausbau-akademie.de angebotenen Waren getätigt werden.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Produkte im Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Katalog dar. Die Angebote des Auftragnehmers sind daher freibleibend.
2. Bestellungen des Kunden auf der Website sind bindend für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten.
3. Der Vertrag ist nur zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden gesandt hat, spätestens jedoch mit Erhalt der Ware.
4. Nach Abschluss des Vertrages eingehende Änderungswünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt und entsprechend den Regeln der Technik ausgeführt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
5. Bei Vorlagen, welche die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen oder gegen ethische Grundwerte verstoßen, behalten wir uns eine Bearbeitung der Druckaufträge vor.
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
1. Vorbehaltlich eines reibungslosen Betriebsablaufs kann der Kunde den Erhalt der bestellten Waren innerhalb von 10 bis 14 Arbeitstagen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin wurde dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn das beauftragte Transportunternehmen an diesem Tag einen Zustellversuch unternommen hat.
2. Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten insb. Streik, außergewöhnliche Naturereignisse, Störungen auf den Transportwegen, Ausnahmezustand, Betriebsstörungen – insbesondere Störungen in den Datenleitungen – soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Gleiches gilt, wenn die Lieferfristen aufgrund eines regionalen Feiertages nicht eingehalten werden können. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
3. Eine Lieferung zur Ansicht erfolgt nicht. Da es sich um Fachinformationen handelt, besteht kein Rückgaberecht.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der in Deutschland geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sind in Euro angegeben und gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Bei grenzüberschreitender Lieferung können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Auftraggeber zu zahlen sein, jedoch nicht an den Auftragnehmer, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden.
3. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
4. Der Kaufpreis und/oder die Vergütung für sonstige Leistung wird grundsätzlich mit Vertragsschluss (§ 2) zur Zahlung fällig.
5. Gleichzeitig mit Versendung der Ware an der Kunden wird eine Rechnung erstellt. Diese ist von dem Kunden innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug zu begleichen.
6. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
7. Im Falle der Nichtannahme der Ware gerät der Kunde in Annahmeverzug nach den gesetzlichen Regeln der §§ 293ff BGB.
8. Der Kunde hat während des Verzuges eine Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
9. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung stellt der Auftragnehmer eine Betrag in Höhe von 10,- Euro als pauschalen Schadenersatz in Rechnung. Erfolgt innerhalb der 14-tägigen Frist nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg.
10. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer Verzug begründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
11. Im Falle einer wirksamen Stornierung des Auftrags hat der Kunde als Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Produktionskosten, wie z.B. Belichtung oder ähnliches, zu übernehmen.
12. Bedingt der Auftrag des Kunden eine Bereitstellung großer Papier- oder Kartonagenmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 6 Gewährleistung
1. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren vorbehaltlich der §§ 444, 639 BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware.
2. Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware, es sei denn, sie begründen eine Haftung nach § 7.
3. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware nach Zustellung mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen.
5. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Kunde uns innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung auch bei äußerlicher Unversehrtheit unverzüglich auf etwaige Schäden zu überprüfen und uns eine Beanstandung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort bei Erhalt der Ware gegenüber dem Zusteller des beauftragten Transportunternehmens zu reklamieren; diesbezügliche spätere Beanstandungen werden nicht akzeptiert (§ 377 HGB).
7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist.
8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
9. Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 10% der Bestellmenge liegen im Toleranzbereich und berechtigen nicht zu einer Reklamation.
10. Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, behält sich dieser vor, die Daten so zu modifizieren, dass sie gedruckt werden können. Dies gilt insbesondere für Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können dann nicht beanstandet werden. Ein gesamter Farbauftrag von über 300% kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. In diesem Fall behält der Auftragnehmer sich vor, die Daten via DeviceLink umzurechnen. Dies ist ebenfalls kein Reklamationsgrund.
11. Selbst durch den Einsatz der aktuellen ISO-Farbprofile sind geringe Farbabweichungen nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel dar. Die ISO-Farbprofile sind Standardprofile und stellen für die jeweilige Papierklasse einen optimalen Durchschnittswert dar. Das reicht dennoch nicht aus, um die Farbeigenschaften aller Bedruckstoffe der jeweiligen Papierklasse zu charakterisieren. Da sich der Offsetdruck in einem ständigen Prozess der Optimierung befindet, können bei Reproduktionen geringfügige Abweichungen von einem Vorauftrag nicht beanstandet werden.
12. Sind auf Grund von Transparenzen oder fehlerhafter Überdrucken-Einstellungen im PDF unerwünschte Effekte gedruckt, ist eine Reklamation ausgeschlossen, da der Auftragnehmer auf genau diese Problemquellen in den FAQs und der Auftragsbestätigung hinweist.
§ 7 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
2. Der Auftragnehmer haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Der Auftragnehmer haftet schließlich bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
§ 8 Verwahrung
Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen, wie z.B. Datenträger oder Ähnliches, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung; sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung der Datenträger erfolgt nicht.
§ 9 Urheberrecht
1. Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der formalen und inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texten und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist.
2. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
3. Alle Nachrichten, Grafiken, Gestaltungen von Produkten (Werbemittel, Drucksachen etc.) und das Layout der Webseite des Auftragnehmers dienen ausschließlich der Information der Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen urheberrechtlichen Schutz; das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Website sind nur zum Zweck einer Bestellung beim Auftragnehmer gestattet. Jede darüberhinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Das Warenzeichen des Auftragnehmers, das Firmenlogo, die Seitenkopfzeilen und Navigationsleisten, Grafiken und Schaltflächensymbole sind Eigentum des Auftragnehmers. Alle anderen auf Websites des Auftragnehmers zitierten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten.
4. Alle im Shop angebotenen Motive sind entweder urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Auftragnehmers bzw. der zum Firmenverbund gehörenden Unternehmen oder urheberrechtlich geschütztes Eigentum Dritter, welche der Auftragnehmer als solches lizenziert hat. Es ist daher ausdrücklich untersagt, die Motive zu bearbeiten oder über die im Rahmen eines Auftrags möglichen Bestellmengen hinaus zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
§ 10 Datenschutz
1. Die vom Kunden gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich zur Ausführung der Bestellung erforderlichen Umfang den jeweiligen Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung gestellt. Die Daten werden nicht an andere als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen weitergegeben. Die auftragsbezogenen Daten werden für den Zeitraum eines Jahres ab Auftragseingang zum erneuten Abruf für den Kunden bereitgehalten. Nach Ablauf dieser Frist werden sie gelöscht.
2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich widerrufen. Hierfür genügt eine formlose Nachricht an den Auftragnehmer.
§ 11 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, wenn sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Salvatorische Klausel
1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Nummer 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Rutesheim, September 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare
1. Geltungsbereich
2. Anmeldung und Vertragsschluss
3. Seminarinhalt
4. Technische Voraussetzungen
5. Zahlungsbedingungen
6. Absage des Seminars oder einer sonstigen Veranstaltung
7. Rücktritt des Teilnehmenden
8. Urheberrecht
9. Kündigung
10. Verbraucherwiderruf
11. Haftung
12. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von der
„Kompetenzzentrum für Ausbau und Fassade GmbH
Siemensstraße 6 – 8,
D-71227 Rutesheim“ (nachfolgend „Komzet“)
Telefon: +49 7152 / 30550-200
Telefax: +49 7152 / 30550-299
E-Mail: shop@bz-af.de
sowie der
„Berufsförderungsgesellschaft des baden-württembergischen Stuckateurhandwerks mbH
Siemensstraße 6 – 8
D-71227 Rutesheim“ (nachfolgend „BFG“)
Telefon: +49 7152 / 30550-200
Telefax: +49 7152 / 30550-299
E-Mail: shop@bz-af.de
angebotenen Seminare oder sonstigen Veranstaltungen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
a) Eine Anmeldung kann in Textform per E-Mail, Fax oder online unter www.ausbau-akademie.de erfolgen.
b) Besteht nach der Seminarbeschreibung eine begrenzte Anzahl an Teilnehmenden, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
c) Der Vertrag kommt erst durch Übersendung einer Seminarbestätigung oder einer Rechnung über die Seminarkosten an den Teilnehmenden zustande.
3. Seminarinhalt
a) Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweils zugrundeliegenden Seminarprogramm, dass insoweit Bestandteil des Seminar- oder Veranstaltungsvertrags wird.
b) Die Komzet oder BFG ist berechtigt, einzelne Veranstaltungsinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmenden abzuändern, soweit hierdurch deren wesentlicher Inhalt nicht berührt wird.
4. Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme an einem Online- oder Hybrid-Seminar gelten folgende technische Mindestanforderungen:
a) PC/Laptop/Tablet mit ausreichend großem Display, aktuelles Betriebssystem (Windows 10, MacOS 10.8 oder neuer), aktueller Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari in der jeweils aktuellen Version), aktiviertes JavaScript, Lautsprecher (Headset) und während der Dauer des Seminars zuverlässig verfügbare Internetverbindung mit einer Bandbreite von wenigstens 2 Mbit/s.
b) Der Teilnehmende hat die Erfüllung dieser technischen Voraussetzungen selbst zu prüfen und eigenständig für die Funktionalität seiner technischen Geräte, Anschlüsse und Verbindungen Sorge zu tragen.
5. Zahlungsbedingungen
a) Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.
b) Die Seminargebühren sind spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig und bargeldlos durch Überweisung an die Komzet oder BFG zu begleichen.
c) Während des Verzugs ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmende kein Verbraucher nach §13 BGB ist, beträgt der Zinssatz abweichend hiervon 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
d) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6. Absage des Seminars oder einer sonstigen Veranstaltung
a) Die Komzet behält sich das Recht vor, ein Seminar oder eine sonstige Veranstaltung aus Gründen abzusagen, die sie nicht zu vertreten hat; z. B. Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl oder kurzfristiger Ausfall eines Referenten. Bereits geleistete Seminargebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
b) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche – gleich welcher Art – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Komzet oder BFG oder deren Erfüllungsgehilfen.
7. Rücktritt des Teilnehmenden
Ein Rücktritt vom Seminarvertrag hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei der Komzet oder BFG maßgeblich.
a) Bis 15 Tage vor Beginn des Seminars oder einer sonstigen Veranstaltung kann der Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Seminargebühren berechnet. Bereits geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang erstattet.
b) Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 bis 3 Tagen vor Beginn des Seminars oder einer sonstigen Veranstaltung werden 80 % der Seminargebühren fällig.
c) Bei einem späteren Rücktritt werden 100 % der Seminargebühren fällig.
d) Bei Nichtteilnahme hat der Teilnehmende grundsätzlich 100 % der Seminargebühren zu bezahlen.
e) Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in Höhe der jeweiligen Kostenpauschale entstanden ist.
f) Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn des Seminars oder einer sonstigen Veranstaltung an seiner Stelle einen Ersatzteilnehmenden benennen.
8. Urheberrecht
Die verwendeten Arbeitsunterlagen (Präsentationen/PP-Folie/ Handouts etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Kopien und/oder eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Veranstalters zulässig.
9. Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmende die Veranstaltung nachhaltig stört oder eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten des Veranstalters begeht. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
10. Verbraucherwiderruf
a) Hat ein Teilnehmender den zugrundeliegenden Seminar- oder Veranstaltungsvertrag in der Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) abgeschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 312g I BGB).
b) Sofern der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist, aber erst nach Beginn des Seminars oder einer sonstigen Veranstaltung, wirksam erklärt wird, sind die zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Teilleistungen angemessen der zu vergüten. Die Angemessenheit ist hierbei in der Regel anhand der zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits vom Teilnehmenden erlangten Seminar- oder Veranstaltungsinhalt zu bemessen.
11. Haftung
a) Die Komzet oder BFG haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, Verlust oder Diebstahl von während bzw. aus Anlass des Seminars oder einer sonstigen Veranstaltung in das Veranstaltungsgebäude oder -grundstück eingebrachten Sachen – insbesondere Kleidung oder Wertgegenstände – entstehen.
b) Die Komzet oder BFG haftet bei zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
c) Bei Online- oder Hybridseminaren haftet die Komzet oder BFG nicht für Kosten, die dem Teilnehmenden durch technische Ausfälle jeglicher Art entstehen.
12. Schlussbestimmungen
Für das Rechtsverhältnis ist allein der jeweils zugrundeliegende Seminar- oder Veranstaltungsvertrag maßgeblich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
Rutesheim, September 2023