Event Details
KI-Kennzeichnungspflicht – was seit August 2026 gilt
Wann müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?
Bilder mit ChatGPT erstellen, Texte formulieren lassen oder KI für Social Media und Marketing einsetzen – Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag vieler Handwerksbetriebe angekommen.
Doch seit August 2026 gelten mit dem EU AI Act neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten. Aber was bedeutet das konkret für den eigenen Betrieb? Muss jedes KI-generierte Bild gekennzeichnet werden? Was gilt für Texte, Social-Media-Beiträge oder Werbematerialien? Und worauf sollten Betriebe bei der Nutzung von KI künftig achten?
In dieser kompakten 20-Minuten-Session geben wir einen verständlichen Überblick über die neuen Vorgaben und zeigen anhand konkreter Beispiele aus dem Handwerksalltag, wann eine Kennzeichnung erforderlich sein kann – und wann nicht.
Das erwartet Sie:
- Welche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten seit August 2026?
- Welche KI-generierten Inhalte sind davon betroffen?
- Was gilt für Bilder, Videos, Texte und Social-Media-Inhalte?
- Welche typischen Fälle können im Handwerksbetrieb auftreten?
- Wie lässt sich KI weiterhin unkompliziert und regelkonform einsetzen?
Kurz, verständlich und praxisnah – damit Sie wissen, worauf es beim Einsatz von KI-generierten Inhalten im Betrieb ankommt.
Referent: Rainer Fuchs, Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade
Datum: 13.10.2026, 11:40 – 12:00 Uhr
Ort: Online
Dauer: 20 min
Aus der Online-Workshopreihe „20vor12“ – Nicht nerdig, nur nötig – Digitalisierung zum Mitnehmen.
Praxisnahe Workshopreihe rund um die Digitalisierung im Handwerk: Kurzes Onlineseminar – nur 20 Minuten, 11:40 – 12:00 Uhr, 10 EUR pro Termin.
Workshopangebot des Digital Hubs “ReDiKo – Regionale Digitale Kooperation im Handwerk” – gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
![]() |


