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KI-Kennzeichnungspflicht – was seit August 2026 gilt

Wann müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?

Bilder mit ChatGPT erstellen, Texte formulieren lassen oder KI für Social Media und Marketing einsetzen – Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag vieler Handwerksbetriebe angekommen.

Doch seit August 2026 gelten mit dem EU AI Act neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten. Aber was bedeutet das konkret für den eigenen Betrieb? Muss jedes KI-generierte Bild gekennzeichnet werden? Was gilt für Texte, Social-Media-Beiträge oder Werbematerialien? Und worauf sollten Betriebe bei der Nutzung von KI künftig achten?

In dieser kompakten 20-Minuten-Session geben wir einen verständlichen Überblick über die neuen Vorgaben und zeigen anhand konkreter Beispiele aus dem Handwerksalltag, wann eine Kennzeichnung erforderlich sein kann – und wann nicht.

Das erwartet Sie:

  • Welche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten seit August 2026?
  • Welche KI-generierten Inhalte sind davon betroffen?
  • Was gilt für Bilder, Videos, Texte und Social-Media-Inhalte?
  • Welche typischen Fälle können im Handwerksbetrieb auftreten?
  • Wie lässt sich KI weiterhin unkompliziert und regelkonform einsetzen?

Kurz, verständlich und praxisnah – damit Sie wissen, worauf es beim Einsatz von KI-generierten Inhalten im Betrieb ankommt.

Referent: Rainer Fuchs, Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade

Datum:               13.10.2026, 11:40 – 12:00 Uhr
Ort:                      Online
Dauer:                 20 min

Aus der Online-Workshopreihe „20vor12“ – Nicht nerdig, nur nötig – Digitalisierung zum Mitnehmen.

Praxisnahe Workshopreihe rund um die Digitalisierung im Handwerk: Kurzes Onlineseminar – nur 20 Minuten, 11:40 – 12:00 Uhr, 10 EUR pro Termin.

Workshopangebot des Digital Hubs “ReDiKo – Regionale Digitale Kooperation im Handwerk” – gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg