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Gegenüber der dritten Auflage wurde insbesondere Folgendes einer Aktualisierung unterzogen bzw. neu aufgenommen:

  • Richtlinientext wurde überarbeitet
  • Detailzeichnungen wurden alle aktualisiert
  • Detailgliederung wurde erweitert
  • neue Details wurden aufgenommen

Das Thema Planung wurde überarbeitet und detaillierter beschrieben, z. B. mit den Abschnitten

  • Planung von Übergangsbereichen (z. B. Hauseingänge, bodentiefe Fenster), Lichtschächte,
  • Ausbildung der oberen Sockellinie (flächenbündig, rückspringend)
  • Varianten unterer Abschlüsse von verputzen Außenwärmedämmungen.

Im Kapitel 5 Putzgrund wurden die diversen Abdichtungsstoffe wie PMBC, FPD, MDS oder FLK aufgenommen.

Im Kapitel 6.3 Schutzmaßnahmen auf Putz und verputzter Außenwärmedämmung – Putzabdichtung/Feuchteschutz wurden u. a. Maße gegenüber der Vorgängerfassung vereinheitlicht.

Im Kapitel 7 Voraussetzung für den Beginn der Garten- und Landschaftsbauarbeiten wurde die Thematik Mechanischer Schutz der Putzabdichtung mit Schutzlagen detaillierter beschrieben, ebenso wie im anschließenden Kapitel die Belagsausbildung auf unterbauten Flächen.

Die Details wurden neu gegliedert in

  • D 1 Putz – Neubau
  • D 2 Außenwärmedämmung – Neubau
  • D 3 Treppen
  • D 4 Balkone Terrassen Laubengänge, Tiefgaragen
  • D 5 Barrierefreie Übergänge
  • D 6 Putz – Altbau
  • D 7 Außenwärmedämmung – Altbau
  • D 8 Instandsetzung von Sockelschäden
  • D 9 Sockel bei nachträglicher Kelleraußenwand-Abdichtung
  • D 10 Freistehende verputzte Mauern in Gärten/Grünanlagen

Mit 50 Details und 168 Seiten zählt diese Richtlinie zu einer der umfangreicheren des SAF.


Die Sockelrichtlinie beschreibt zum Ausgabezeitpunkt den Stand der Technik. Sie baut auf der dritten Auflage (01/2013) auf, die sich als allgemein anerkannte Regel der Technik durchgesetzt hat und berücksichtigt die Vorgaben der einschlägigen Normen und Richtlinien, welche in der Literaturliste aufgeführt sind. Mittlerweile ist die Sockelrichtlinie durch das Urteil des OLG Naumburg vom 13.10.2021 – 2 U 29/20 explizit in einer obergerichtlichen Urteilbegründung zitiert worden (vgl. Stuck-Info 10/2022, Seite 20 ff), was uns als Regelsetzer besonders freut. Daher kann davon ausgegangen werden, dass sich die Inhalte der nachfolgenden Ausgaben der Sockelrichtlinie ebenfalls als allgemein anerkannte Regeln der Technik in der Fachöffentlichkeit und bei Gericht etablieren.

Bei der Erarbeitung der vierten überarbeiteten Auflage dieser Sockel-Richtlinie haben folgende Bundes- und Fachverbände sowie Branchenpartner mitgewirkt:

  • Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V., Stuttgart
  • Branchenpartner Ausbau und Fassade des SAF, Rutesheim
  • Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen, Landesverband Baden-Württemberg e. V., Stuttgart
  • Bundesverband Ausbau und Fassade (BAF) im ZDB, Berlin,
  • Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, Frankfurt/M.
  • Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e. V. (DHBV), Köln
  • Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB, Berlin
  • Industrieverband Hartschaum e. V. (IVH), Berlin
  • Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU), Stuttgart
  • Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM), Berlin

Die Sockelrichtlinie sollte insbesondere auch den Mitarbeitern, die mit dem Sockelanschluss befasst sind, zur fachgerechten Ausführung zur Verfügung gestellt werden.

4. Auflage 2024
Umfang 168 Seiten
Format A4

Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade
Baden-Württemberg
Siemensstr. 6 – 8
71277 Rutesheim
www.stuck-verband.de

und

Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Baden-Württemberg e. V. (GaLaBau)
Filderstraße 109/111
70771 Leinfelden-Echterdingen

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